Allgemeine Verkaufsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachstehend "AVB" genannt) gelten für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen (nachstehend "Produkte" genannt) durch Europolit Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wałbrzych, ul. Karkonoska 9H, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichts für Wrocław-Fabryczna IX Wirtschaftskammer des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000015398, NIP 614-10-02-205, REGON 230248992, nachstehend "Verkäufer" genannt. Der Begriff "Käufer" bedeutet einen Unternehmer, der mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag auf der Grundlage der Bestellung, die bei dem Verkäufer zu den Bedingungen gemäß diesen AVB aufgegeben wurde, abschließt.

Art. 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese AVB sind sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bindend. Die durch den Käufer vorgelegten Geschäftsbedingungen binden den Verkäufer nicht, es sei denn, dass dieser ihre Anwendung ausdrücklich bestätigt. Wenn der Verkäufer und der Käufer untereinander einen gesonderten, von beiden Parteien schriftlich bestätigten Vertrag abschließen, sind bei Abweichungen zwischen den Bestimmungen AVB und dem Vertrag die Bestimmungen des Vertrags maßgebend.
  2. AVB werden zur Kenntnis und Freigabe des Käufers spätestens am Tag der Aufgabe seiner Bestellung (im folgenden "Bestellung" genannt) und binden den Käufer im Moment der Aufgabe seiner Bestellung oder nach dem Abschluss irgendeines Kaufvertrags oder eines Vertrags über Zusammenarbeit, der einmalig abgeschlossen wurde, sowie eines Dauervertrags über den Verkauf von Produkten durch den Verkäufer, der einen Verweis auf die AVB in sich enthält.
  3. AVB sind auf der Webseite www.europolit.pl verfügbar.
  4. Verbleibt der Käufer in dauerhaften Handelsbeziehungen mit dem Verkäufer, gilt die Akzeptanz von AVB durch den Käufer bei der ersten Bestellung als Einverständnis für alle restlichen Kaufverträge, bis Änderung ihrer Inhalte oder bis Widerrufung.
  5. Die vom Verkäufer überlieferten Informationen in jeder Form, insbesondere Angebote, Flyer, Ankündigungen, Werbungen und Preisliste, sind kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und sind für den Verkäufer unverbindlich, sondern sie stellen eine Einladung zu dem Abschluss des Vertrags oder zu der Aufgabe der Bestellung dar. Jede Information, unabhängig davon, ob sie vom Verkäufer oder von einem seiner Vertriebspartner stammt - in Bezug auf das Gewicht, Abmessungen, Leistung, Kapazität, Volumen, technische Spezifikation im Katalog, in der Beschreibung, im Prospekt, in Abbildungen, Zeichnungen, etc., wird als eine Information des informativen Charakters angesehen und wird als verbindlich nur dann gelten, wenn die angegebene Information im Angebot und/oder in der Bestellbestätigung eindeutig bestätigt wird. Die detaillierten Anforderungen des Käufers werden nur soweit verbindlich, als sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
  6. Zeichnungen und Beschreibungen. Alle Zeichnungen und die technische Dokumentation, die dem Käufer übergeben wurden, sind das Eigentum des Verkäufers und werden auf Anforderung zurückgegeben. Zeichnungen, die technische Dokumentation und andere technische Informationen werden nicht ohne Zustimmung des Verkäufers für andere Zwecke außer dem zum Zeitpunkt der Übergabe verwendet und sie werden nicht kopiert, vervielfältigt oder an Dritte ohne Zustimmung des Verkäufers übermittelt.
  7. Die aktuelle Preisliste der vom Verkäufer angebotenen Produkte wird an den Käufer vor der Vertragsschließung oder vor der Aufgabe der Bestellung schriftlich vorgelegt und ist ein integraler Teil des Vertrags. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise im Falle einer Änderung im Umrechnungskursen von Fremdwährungen, einer Erhöhung der Preise, der Regierungseingriffe oder sonstigen Umstände außerhalb der Kontrolle des Verkäufers, mit Auswirkungen auf den Anstieg der Kosten für die Realisierung der Bestellung des Käufers, anzupassen.
  8. Der vom Verkäufer angegebene Verkaufspreis ist ein Nettopreis, zu dem die Mehrwertsteuer gemäß dem aktuellen Steuersatz hinzugerechnet werden soll.
  9. Für die von den Parteien geschlossenen Verträge gilt die Bestimmung des Artikels 68² k.c. (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht, es sei denn, dass die Parteien eine Vereinbarung mit abweichendem Inhalt abschließen.

Art. 2 BESTELLUNGEN

Auf der Grundlage einer durch den Käufer schriftlich aufgegebenen Bestellung folgt die Aufgabe des Angebots, einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abzuschließen.

  1. Art der Bestellungsaufgabe. Eine Bestellung kann nur in schriftlicher Form auf einem der folgenden Wege aufgegeben werden:
    • per Post an die Adresse des Verkäufers: ul. Karkonoska 9H, 58-305 Wałbrzych
    • per Fax: 074/ 848 44 99;
    • elektronisch an die durch den Verkäufer angegebene E-Mail-Adresse, oder mittels eines elektronischen Bestellformulars, wenn der Verkäufer solch ein Formular auf der Webseite: http//www.europolit.pl setzt.
  2. Die Bestellung muss enthalten:
    • Daten des Käufers: Firma, Rechtsform, Adresse, Telefon-, Faxnummer, Steuernummer, Vornamen und Familiennamen der bestellenden Person,
    • Bezeichnung der bestellten Produkte durch Angabe ihrer Namen und Mengen, sowie die vom Verkäufer angewendeten für ihre Bezeichnung Indexnummer des bestellten Produkts und den durch den Verkäufer angegebenen Preis in der dem Käufer zur Verfügung gestellten Preisliste oder im Angebot, das der Verkäufer dem Käufer macht,
    • Datum und Ort der Produktenabnahme,
    • leserliche Unterschrift des Käufers oder einer zuvor durch den Käufer ermächtigten Person.
  3. Im Falle der festen Zusammenarbeit mit dem Käufer, die insbesondere auf der so genannten kontinuierlichen Verkauf der Waren beruht, kann die Bestellung auf einen bestimmten Produktpreis nicht hinweisen, sondern sie kann auf die aktuellen Preise, die bei dem Verkauf dieser Produkte verwendet werden, verweisen, die der Verkäufer dem Käufer früher vorgelegt hat.
  4. Wenn eine Frist der Produktenabnahme nicht angegeben wurde, wird davon ausgegangen, dass der Käufer das Produkt unverzüglich nach der Benachrichtigung vom Verkäufer über die Möglichkeit der Produktenabnahme abnimmt. Die Transport-, Versicherungskosten und Kosten für eine kundenspezifische Verpackung trägt der Käufer, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
  5. Bestellbestätigung
    • Das Kaufangebot wird nicht angenommen bevor der Verkäufer eine schriftliche Bestellbestätigung ausstellt.
    • Die Bestellbestätigung durch den Verkäufer erfolgt im Prinzip per E-Mail oder per Fax oder per Post (an die auf der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse, Faxnummer, Adresse). Der Verkäufer gibt in der Bestätigung seine interne Nummer an, die der Bestellung zugeordnet wurde.
  6. Das Stornieren (Zurückziehen) der Bestellung durch den Käufer kann nur mit der Zustimmung in elektronischer oder schriftlicher Form des Verkäufers, erfolgen. Käufer, der eine Bestellung storniert, ist verpflichtet nach Wahl des Verkäufers Folgendes ihm zu bezahlen:
    • eine Vertragsstrafe in Höhe von: 25 % des Nettowertes der Bestellung für Produkte, die laut der Standardpreisliste verkauft werden oder 100 % des Nettowertes der Bestellung für Produkte, die auf der Grundlage von Sonderangeboten verkauft werden;
    • und eventuelle Sonderkosten, die der Verkäufer im Zusammenhang mit der Realisierung dieser Bestellung getragen hat.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung abzulehnen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers jeglicher Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer gleich welcher Bezeichnung oder bei Verletzung durch den Käufer jeglicher Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer aus früher zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen.

Art. 3 LIEFERUNG UND ABNAHME DER PRODUKTE

  1. Die Ausgabe der Produkte erfolgt innerhalb einer vom Verkäufer auf der Bestellbestätigung festgesetzten Frist oder zu einem anderen, von den Parteien vereinbarten Termin. Die Voraussetzung für die Produktenausgabe ist die Bezahlung vom Käufer aller zuvor festgelegten Geldverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer.
  2. Sofern nicht anders festgelegt wurde, werden die Produkte an den Käufer von einem durch den Verkäufer beantragten Transportunternehmen an den durch den Käufer in der Bestellung bestimmten Ort geliefert.
  3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
  4. Eine Lieferung gilt als realisiert zum Zeitpunkt der Anlieferung der Produkte an den als der Lieferort angewiesenen Ort.
  5. Eigentum der Produkte, mit Vorbehalt des Art. 4 Pkt. 7 und die Gefahr eines zufälligen Verlustes oder einer zufälligen Verschlechterung der Produktenqualität übergeht vom Verkäufer auf den Käufer zum Zeitpunkt der Produktannahme durch den Käufer.
  6. Zum Zeitpunkt der Produktannahme ist der Käufer verpflichtet, die Menge und Qualität der abgenommenen Produkte auf nicht versteckte Mängel mit angemessener Sorgfalt zu prüfen und auf Frachtdokumenten und Lieferscheinen des Transportunternehmers die Abnahme schriftlich zu bestätigen sowie auf der Kopie des Lieferscheins und/oder auf einem anderen Dokument, das die Lieferung der Produkte bestätigt. Diese Bestätigung sollte das Folgende enthalten:
    • Datum der Produktannahme,
    • Firmenstempel des Käufers, und wenn nicht vorhanden - die genaue Bezeichnung des Käufers,
    • leserliche Unterschrift einer zur Produktabnahme im Namen des Käufers berechtigten Person.
  7. Die Abnahmebestätigung ist gleich mit der Bestätigung des Fehlens von Einwänden hinsichtlich der Quantität und Qualität der erhaltenen Produkte, wenn der Käufer kein Abnahmeprotokoll mit Einwänden gegen das gelieferte Produkt nicht erstellt.
  8. Beanstandung der Lieferung. Wenn bei der Abnahme von Produkten Mängel/Überschüsse an Mengen festgestellt werden oder wenn sie physische Mängel aufweisen, ist der Käufer verpflichtet – sonst gilt es, dass der Verkäufer dem Käufer Produkte in Mengen und Qualität gemäß der Bestellung ausgegeben hat - bei der Teilnahme des Transportunternehmers ein Reklamationsprotokoll mit einer detaillierten Beschreibung der Abweichungen zu erstellen und diese Tatsache auch auf der Kopie des Lieferscheins/Frachtbriefs zu vermerken. Der Käufer ist verpflichtet, das Beanstandungsprotokoll an den Verkäufer auf die E-Mail-Adresse sprzedaz@europolit.pl am Tag der Produktabnahme oder spätestens am folgenden Arbeitstag zu senden.
  9. Eine Reklamationsanzeige hinsichtlich der Menge des Produkts entbindet den Käufer nicht von der Zahlungsverpflichtung, in dem Teil, der den Preis für die dem Käufer ausgegebenen Produkte entspricht.
  10. Wenn der Verkäufer die Frist für die Produktausgabe (eine Lieferung) infolge der Umstände, für die der Verkäufer nicht verantwortlich ist, nicht einhält, ist der Käufer verpflichtet, bevor er das Recht auf das Abtreten vom Vertrag nutzt, dem Verkäufer eine zusätzliche Frist für die Ausgabe des Produkts (eine Lieferung), mindestens 30 Tage ab dem Ausgabedatum, das im Vertrag bestimmt wurde, festzusetzen.
  11. Wenn der Käufer die Produkte nicht abnimmt, hat der Verkäufer das Recht, eine Vertragsstrafe gemäß dem Art. 2 Pkt. 8. a) AVB zu verlangen. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, Schäden, welche der Verkäufer infolge solchen Verzögerungen erleidet hat, insbesondere alle Aufbewahren- und Versicherungskosten der Produkte, zu erstatten. Die dadurch entstandenen Kosten für den Verkäufer werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
  12. Wenn der Käufer eine Verschiebung der Sendung von bestellten Produkten auffordert, ist es gleichbedeutend damit, dass der Käufer die Produkte in der festgelegten Frist, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht abgenommen hat.
  13. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch den Käufer aufgrund der Lieferverzögerungen entstanden sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, von der Bestellung zurückzutreten, der Verkäufer kann jedoch solch einer Abtretung zustimmen.

Art. 4 ZAHLUNGEN

  1. Bezahlung für die bestellte Ware soll innerhalb der in der Bestellbestätigung oder in der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug erfolgen.
  2. Die MwSt.-Rechnungen werden in Euro ausgestellt und bezahlt. Der Verkäufer lässt die Möglichkeit zu, MwSt.-Rechnungen und Zahlungen in anderen Währungen als in Euro auszustellen bzw. zu bezahlen, was Sondervereinbarungen in Form einer Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer erfordert.
  3. Bei Überweisungen gilt als Tag der Bezahlung der Tag, an dem die Zahlung dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
  4. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird, zahlt der Käufer Verzugszinsen, die ab dem Datum der Fälligkeit in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes berechnet werden.
  5. Bei Zahlungen durch den Käufer, die mit einer Verzögerung geleistet werden, ist der Verkäufer berechtigt, ungeachtet einer anders lautenden Disposition des Käufers, die jeweilige Zahlung zuerst an die fälligen Verzugszinsen anzurechnen.
  6. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder seinen Forderungen gegenüber den Verkäufer aufzurechnen, es sei den der Verkäufer solch einem Abzug zugestimmt hat.

Art. 5 GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE

  1. Die Gewährleistung für Produkte wird ausgeschlossen, außer Fälle, wo nach dem geltenden Recht der Ausschluss der Mängelgewährleistung unzulässig ist.
  2. Der Verkäufer gibt Garantie für verkaufte Produkte, die sich innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Rechnungsausstellung als defekt erwiesen haben und diese Mängel aufgrund unsachgemäßer Herstellung, fehlerhafter Entwicklung oder Materialien entstanden sind, was durch Untersuchungen des Verkäufers bestätigt wurde. Eine Voraussetzung für Garantieansprüche ist Montage gemäß den Anweisungen und Betrieb gemäß den technischen Bedingungen und Parameter, die schriftlich im Angebot des Verkäufers festgelegt wurden. Im Rahmen der Garantie verpflichtet sich der Verkäufer nach seiner Wahl die fehlerhaften Produkte zu reparieren oder diese durch neue zu ersetzen.
  3. Sollten versteckte physische Qualitätsmängeln aufgedeckt werden, so ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über erkannte Mängel unverzüglich, aber spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Aufdeckung von Mängeln, zu informieren. Die Mängelmeldung mit Angabe von Nummer und Datum der Verkaufsrechnung und der Produkt-Serie-Nummer ist an die E-Mail-Adresse: sprzedaz@europolit.pl zu senden. Der Verkäufer entscheidet innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Tag des Eingangs der Garantieanzeige über die Art der Reklamationsabwicklung.
  4. Der Käufer ist verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel in der Zeit, die in den Garantiebedingungen des Produkts festgelegt ist, entstanden ist. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Verkäufers gespeicherte Aufzeichnungen aus dem Betrieb der Anlage, in der das reklamierte Produkt installiert wurde, vorzulegen.
  5. Auf Wunsch des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, das Produkt zurückzugeben, das der Gegenstand der Garantie ist. Dieses Produkt wird durch den Käufer, auf Kosten und Gefahr des Käufers, mit im Voraus bezahlten Fracht- und Versicherungskosten, zusammen mit Lieferschein mit Nummer und Datum der Rechnung und der Grund für den Versand des Produkts an den Verkäufer gesendet.
  6. Die Kosten der Demontage, der Anlieferung und der erneuten Montage werden dem Käufer im Rahmen der Geltendmachung der Garantieansprüche nicht zurückerstattet.
  7. Bei Austausch eines fehlerhaften Produkts wird die Garantiefrist um die Zeit verlängert, in der das Produkt unbrauchbar war.

Art. 6 HAFTUNG

  1. Außer Haftung aus der o.g. Garantie wird jegliche Haftung des Verkäufers ausgeschlossen, darunter auch jegliche Regresshaftung, soweit es nach den polnischen Rechtsvorschriften zulässig ist. In dem Umfang, in welchem dem Verkäufer Produkthaftung gegen Dritte auferlegt werden kann, wird der Käufer den Verkäufer von Haftung freistellen und schützen, wie die Haftung des Verkäufers in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt ist. Der Käufer ist verpflichtet, als Mitverantwortlicher vor einem Gericht oder einem Schiedsgericht, dass über Klage gegen den Verkäufer für Schäden, die durch die Produkte entstanden sind, aufzutreten. Wenn ein Dritte einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Schäden, die in diesem Absatz beschriebenen werden, gegen eine Vertragspartei erhebt, dann wird diese Partei die andere Partei unverzüglich über die Sache informieren.
  2. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste (direkte oder indirekte, einschließlich entgangener Gewinne), die aus Mängeln oder Verzögerungen bei der Lieferung von Produkten oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages entstehen, oder sich aus Produkthaftung, unabhängig von der Ursache des Fehlers, aus Verspätungen oder Mängel ergeben, einschließlich aber nicht ausschließlich Ausfallzeiten in der Produktion, entgangenen Gewinn oder Verlust von Goodwill.

Art. 7 RECHTE AN PRODUKTEN

Mit dem Kauf eines Produkts erwirbt der Käufer keine Rechte an geistigem Eigentum in Form von Lizenzen, Patente, Urheberrechte, Marken oder andere Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit den Produkten.

Art. 8 HÖHERE GEWALT

Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung des Käufers zu stornieren oder die Frist für die Erfüllung von Bestellungen zu verschieben und er trägt keine Verantwortung für Nichtlieferung, mangelhafte oder verspätete Lieferung, die ganz oder teilweise durch Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers, wie Rebellion, Unruhe unter der Bevölkerung, Krieg, Feuer, öffentliche Anforderungen, Streik, Aussperrung, Verlangsamung, Mangel an Transportmittel, Mangel an Gütern, Krankheit oder Verspätung oder Mängel an Lieferungen von Zulieferern, Arbeitsunfälle bei Produktion oder Kontrolle oder Energie-Mangel verursacht wurde. In solchen Fällen ist der Käufer nicht berechtigt Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen, soweit es nach den Bestimmungen des polnischen Gesetzes zulässig ist.

Art. 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. In Angelegenheiten, die weder im Vertrag, noch in diesen AVB geregelt werden, gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches, es sei denn, es wurde im Vertrag oder in AVB festgelegt, dass jeweilige Regelung einer Angelegenheit abschließend ist und somit die Anwendung des bürgerlichen Gesetzbuchs auszuschließen ist.
  2. Wenn sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen wird, dann wird dies die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen weder beeinträchtigen, noch beschränken. Titel und Absatznummer der AVB haben nur informativen Charakter und haben keinen Einfluss auf ihre Interpretation.
  3. Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu übertragen.
  4. Der Käufer erklärt, dass er damit einverstanden ist, dass auf die Daten, die die vorhandenen oder laufenden Verträge betreffen, durch den Verkäufer einschließlich für seine Bedürfnisse gesammelt und verarbeitet werden. Die erhobenen Daten dürfen an Dritte nur gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zur Verfügung gestellt werden.
  5. Alle in den AVB vorgesehenen Benachrichtigungen, Erklärungen oder Änderungen der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, es sei den, eine anderweitige Regelung folgt aus diesen AVB.
  6. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag werden durch das nach dem Sitz des Verkäufers zuständige Gericht entschieden.
  7. Vorliegende AVB wurden durch den Vorstand von Europolit Sp. z o.o. freigegeben und sind gültig ab 1.03.2018.

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